Fachbegriffe kurz erläutert

 

Was ist eigentlich ein Unfall?

Ein Unfall ist: Ein plötzlich mit mechanischer Gewalt von außen einwirkendes Ereignis

 


Was versteht man unter dem Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der für ein vergleichbares Fahrzeug (Ausstattung, Art, KM-Stand und Extras) am Tag des Schadens unter Berücksichtigung sämtlicher Faktoren die den Wert des Fahrzeuges bewerten und der örtlichen Marktlage an einen seriösen Händler zu zahlen wäre.

 


Was bedeutet Restwert?

Der Wert eines total beschädigten Fahrzeuges nennt man Restwert. Die Höhe wird von einem Sachverständigen mittels Internetportal oder Restwertaufkäufern ermittelt. 

 


Fiktiver Abrechnung bedeutet.

Der Anspruchsteller fordert bei der Versicherung den Geldbetrag für seine Reparatur an und repariert sein Fahrzeug z.B. selber. (Solange keine mit Mehrwertsteuer ausgewiesenen Rechnungen vorliegen wird von der Versicherung nur der Nettobetrag ausgezahlt.)

 


Was versteht man unter Alt und Vorschäden?

Altschäden sind alle unreparierten Schäden am Fahrzeug, unter Vorschäden versteht man instandgesetzte Schäden am Fahrzeug. Alt und Vorschäden werden im Gutachten Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung und Schadenskalkulation nehmen.

 


Was sind Bagatellschäden?

Bagatellschäden sind Fahrzeugschäden die unter 750,00 € liegen. Bei den meisten Versicherungen reicht ein Kostenvoranschlag aus.

 


Der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten.

Der Kostenvoranschlag ist unverbindlich und ein Gutachten dagegen, ist eine rechtsbindende begründete Stellungnahme eines Sachkenners.

 


Welche Totalschadensarten unterscheidet man?

Wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet, dass die Reparaturkosten höher sind als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ein technischer Totalschaden ist wenn das Fahrzeug nicht mehr im vollen Umfang hergerichtet werden kann.

 


Was ist eine Wertminderung?

Eine Wertminderung wird im Regelfall nur im Haftpflichtfall erstattet. Bei Nutzfahrzeugen und Motorräder kommt eine Wertminderung in der Regel nicht zum tragen. Bei Personenkraftwagen wird eine Wertminderung bis 60 Monaten nach Erstzulassung des Fahrzeugs und eine Gesamtlaufleistung von ca.100.000 km anerkannt. Die Höhe der Wertminderung wird vom Sachverständigen festgelegt, dabei wird zwischen zwei Arten von Wertminderung unterschieden:

Die merkantile Wertminderung (kaufmännische Wertminderung) berücksichtigt das subjektive Empfinden eines potenziellen Käufers eine minderwertige Ware zu erwerben. Ein Fahrzeug mit instandgesetztem Unfallschaden erzielt bei der Veräußerung in der Regel weniger Erlös als ein gleichwertiges, unfallfreies Fahrzeug.

Die technische Wertminderung kommt zum tragen, wenn nach fach- und sachgerechter Instandsetzung ein oder mehrere Mängel im Bereich der Gebrauchsfähigkeit, Betriebssicherheit, Lebensdauer oder äußeres Aussehen verbleiben und sich lt. Hersteller nicht mehr beheben lassen. Auch im Kaskofall ist eine technische Wertminderung möglich.

 


Was versteht man unter Verkehrswert?

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Fahrzeuges bei einem Verkauf zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen zu berücksichtigen. Ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse sind außer Betracht zu lassen. Der Verkehrswert entspricht dem gemeinen Wert §9 Abs.2 BewG (Bewertungsgesetz).

 


Was versteht man unter Neuwert?

Der Neuwert umfasst die Kosten, zu dem ein Fahrzeug am Bewertungstag im neuen  Zustand zu beschaffen wäre.

 


Was versteht man unter Vorteilsausgleich?

Unter Vorteilsausgleich versteht man die mit dem Schadensausgleich zwangsläufig verbundene Besserstellung des Anspruchstellers. Im Haftpflichtfall ist der Vorteilsausgleich unter den Namen „Wertverbesserung" bekannt, im Kaskofall nennt man den Vorteilsausgleich „neu für alt".