Tipps aus der Praxis

        

Wozu wird ein Kfz-Sachverständiger benötigt?
  • Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Gutachtenerstellung
  • Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten über Fahrzeuge)
  • Beweissicherung
  • Unfallrekonstruktion
  • Kostenvoranschläge

Wie kann man als Auftraggeber erkennen, ob es sich um einen seriösen qualifizierten Kfz-Sachverständiger handelt?

Seriöse Kfz-Sachverständige erkennt man daran, dass der Kfz-Sachverständige ein Kfz-Meister, staatlich geprüfter Kfz-Techniker oder Ingenieur ist und zudem noch eine Ausbildung zum geprüften Kfz-Sachverständiger absolviert hat.


Wer trägt die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens?

Haftpflichtfall: Beim unverschuldeten Unfall trägt laut Rechtssprechung des BGH (Bundesgerichtshof) grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung die anfallenden Kosten des Kfz-Sachverständigen. Vorsicht! Bei Schäden die für den Laien ersichtlich unter 750 € (Bagatellschäden) liegen, ist die Versicherung nicht verpflichtet, ein Gutachten zu erstatten, da reicht ein Kostenvoranschlag von Ihrem Kfz-Sachverständigen oder einer Reparaturwerkstatt Ihres Vertrauens vollkommen zur Schadensregulierung bei der Versicherung aus.

Kaskofall: Im Kaskofall ist die Versicherung „weisungsbefugt", das bedeutet, die Versicherung ist berechtigt, eigene Sachverständige zu beauftragen. Das wiederum bedeutet, die Kosten der Erstellung des Gutachtens trägt in der Regel die Versicherung. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, hat der Geschädigte die Möglichkeit, ein so genanntes „Sachverständigenverfahren" einzuleiten. Bei diesen Verfahren beauftragt jede Partei einen Sachverständigen ihres Vertrauens, und die Gutachten werden danach durch einen Obmann bewertet. Die Kosten für dieses Verfahren trägt zunächst jede Partei für sich und die Übernahme der Kosten wird zum Schluss des Verfahrens durch den Obmann festgelegt.


Wer trägt die Kosten für die Erstellung eines Wertgutachten?

Die Kosten für die Erstellung eines Wertgutachtens werden in der Regel nach Aufwand berechnet. Die Erstattung der Kosten trägt der Auftraggeber.


Muss man bei einem unverschuldeten Unfall das Angebot eines versicherungseigenen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung annehmen?

Oftmals macht Ihnen die gegnerische Versicherung ein Angebot, einen versicherungseigenen Sachverständigen zu stellen (hier ist Vorsicht geboten, die Versicherungen handeln bestimmt nicht in Ihrem Intersse) . Auf dieses Angebot brauchen Sie sich nicht einzulassen. Man sollte sich darüber bewusst sein, dass wenn Sie einen Sachverständigen von der gegnerischen Versicherung in Anspruch nehmen, derjenige die Schadenshöhe ermittelt, der auch für den entstandenen Schaden aufzukommen hat. Da der Geschädigte seinen Schaden beweisen muss, ist es ratsam einen freien Sachverständigen seines Vertrauens zu beauftragen, damit auch die Wertminderung neben den Fahrzeugschaden richtig ermittelt wird.


Ist es ratsam, einen einfachen Kostenvoranschlag einer Reparaturfirma einzuholen?

Der Geschädigte, der nur einen einfachen Kostenvoranschlag einer Reparaturfirma eingeholt, kann damit schlechte beraten sein. Der Kostenvoranschlag hat keine „beweissichernde" Gültigkeit und muss von keinem akzeptiert werden.